Als Kreisverband der FREIEN WÄHLE im Landkreis Bautzen verfolgen wir mit großer Sorge die gesellschaftlichen Verwerfungen, die sich durch die Corona-Pandemie in unserem Land auftun. Wir konstatieren eine katastrophale Impfpolitik der Bundesregierung und des Freistaates Sachsen, sehen vielfach Aktionismus und wiederholt Fehler in der Corona-Gesetzgebung sowie bei der Organisation und Durchführung von Corona-Tests und Impfungen. Nach nunmehr vier Monaten Lockdown in Sachsen und mehr als drei Monaten bundesweitem Lockdown fordern wir FREIE WÄHLER im Landkreis Bautzen:
1. Sofortiges Ende des Lockdowns – zurück zum ursprünglichen Maßstab: „Vermeidung der Überforderung unseres Gesundheitssystems“!
Bereits der erste Lockdown im Frühjahr 2020 setzte nach dem Gipfel des Pandemieverlaufes an. Die Zahl der Neuinfektionen befand sich statistisch bereits auf dem Weg nach unten. Das war damals, zur Orientierung in einer Lage mit einem neuartigen und gefährlichen Virus, gerechtfertigt. Im vergangenen Herbst wurde der aktuell andauernde Lockdown mit einer sonst drohenden Überlastung des Gesundheitswesensbegründet. Diese Voraussetzung ist schon einige Zeit nicht mehr gegeben. Der Lockdown wurde in der Erwartung verhängt, Infektionszahlen zu senken, um die Nachverfolgung der Infektionsketten wieder zu gewährleisten. Es wurden Fristen von 2 bis 4 Wochen genannt- die erhofften und versprochenen Effekte sind aber nicht eingetreten. Die britische Mutation des Virus ist seit Mitte Dezember bekannt. Weder in Großbritannien, Irland, noch in Deutschland hat diese Mutation zu einer wesentlichen Änderung des Gesamtinfektionsgeschehens geführt.
2. Keine Grundrechtseingriffe ohne rechtmäßige gesetzliche Grundlage!
Inzidenzwerte sind von der Politik festgelegte Kennziffern. Wie am Beginn der Pandemie der so genannte R-Wert, wurde auch der maßgebliche Inzidenzwert mehrfach willkürlich geändert. Inzwischen lassen sich Risikogruppen mit schweren Verläufen sehr deutlich eingrenzen und Hotspots nennen. Jedoch reagiert man darauf immer noch wie am Anfang der Pandemie: mit pauschalen Einschränkungen. Dem gegenüber unterbleibt bis heute eine Ermittlung der tatsächlichen Verbreitung de Infektion (Dunkelziffer) in der Bevölkerung und bereits vorliegender Immunität.
3. Schutz der Corona-Risikogruppen und beste Versorgung Erkrankter!
Überdeutlich ist eine Häufung schwerer Krankheitsverläufe und zahlreiche Sterbefälle vor allem in Alten- und Pflegeheimen und unter den Senioren zu verzeichnen. Die Konzentration der Impfung auf diesen Bereich zur Abmilderung möglicher Erkrankungen ist richtig. Im privaten Bereich sind Angebote zur Hilfe und Selbsthilfe zu unterbreiten, wie etwa im Tübinger Modell. Rasch und flächendeckend verfügbare Impfangebote, insbesondere auch über die Hausärzte, schützen auch jüngere Risikogruppen.
4. Angebote zur Testung und Impfung – aber keine Pflicht!
Es sind ausreichend wohnortsnahe Angebote zur Testung und zur Impfung auf der Basis der Freiwilligkeit zu organisieren und anzubieten. Der Versuch, in der neuen Sächsischen Corona-Schutzverordnung eine Testpflicht zu verankern, bereitet einer späteren Impfpflicht den Weg. Bei den Verpflichtungen wurde bereits durch richterlichen Beschluss mehrfach die Grundlage entzogen. Es darf keine Privilegierung von Getesteten und Geimpften geben.
Wir FREIE WÄHLER sind der Meinung, dass den Bürgerinnen und Bürgern in der Pandemie mittlerweile durchaus mehr Eigenverantwortung zuzutrauen ist. Dennoch erforderliche Kontrolle der Einhaltung von rechtswirksamen Infektionsschutzbestimmungen darf nicht immer wieder in darüber hinaus gehende staatliche Bevormundung bis weit hinein in den geschützten privaten Bereich umschlagen, weil dadurch die Förderung der Entwicklung des nötigen Verantwortungsbewusstseins jedes Einzelnen konterkariert wird. Die meisten Menschen haben natürlicherweise ein ureigenes Interesse, ihre Gesundheit zu erhalten und ihren Nächsten zu schützen. Auf diesen gegenseitigen Respekt unserer Bürgerinnen und Bürger setzen wir und darauf gilt es aufzubauen.